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Geringfügig unrichtige Aliquotierungsvereinbarung - OGH 24.4.2020, 8 ObA 33/20s

61. LfgOktober 2020

12.3.2.Nr.17

§ 2d Abs. 3 Z 2 und 3 AVRAG
§ 879 ABGB
KollV Universitäten

1. Sieht eine Vereinbarung entgegen § 2d Abs. 3 Z 2 AVRAG die Rückzahlungsverpflichtung für jeden Monat um 2% vor (somit 1/50stel der Kosten) und nicht das (hier) gesetzliche 1/48stel, ist die Rückzahlungsvereinbarung unwirksam und der Arbeitnehmer nicht zur Rückzahlung verpflichtet.

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