45.8.7.Nr.2
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 23 AngG
§ 27 Abs. 2 Z 4 AlVG
1. Aufgrund der getroffenen Vereinbarungen (ua der Vereinbarung über die Teilnahme am Zielerreichungsprämiensystem für die Jahre 2019 und 2020) besteht bei geblockter Altersteilzeit kein Anspruch auf derartige Leistungen (auch) in der Freizeitphase.

