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Begünstigte Berechnung bei AVRAG-Betreuungsteilzeit Voraussetzungen und Präzisierungen - OGH 12.7.2006, 9 ObA 38/06p

19. LfgOktober 2006

45.9.1.Nr.1

§ 14 Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 AVRAG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 15h ff MSchG
§ 8 ff VKG

1. Für die begünstigte Berechnung der Abfertigung nach § 14 Abs. 4 AVRAG genügt es nicht, dass eine Teilzeitvereinbarung geschlossen und erst in der Folge die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Z 2 AVRAG nachgewiesen werden.

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