vorheriges Dokument
nächstes Dokument

G Aufzeichnungspflichten

Jilch6. AuflJänner 2022

Die Umsätze und Vorsteuern nichtbuchführungspflichtiger LuF bis € 400.000 Umsatz, die nicht zur Regelbesteuerung optiert haben, sind grundsätzlich nicht aufzuzeichnen. Bei pauschalierten LuF beschränkt sich die Aufzeichnungspflicht auf die der zusätzlichen Steuer unterliegenden Getränkelieferungen (zuzüglich Eigenverbrauch) 36073607Vgl § 22 Abs 2 UStG und UStR 2794., die Pensionspferdehaltung, die nach § 11 Abs 12 und 14 sowie nach § 16 Abs 2 UStG geschuldeten Beträge, die Bemessungsgrundlagen für Leistungen, für die die Steuerschuld gem § 19 und Art 25 Abs 5 UStG auf den LuF übergeht, sowie die Lieferungen und Erwerbe im Binnenmarkt.36083608Vgl UStR 2522. Nur die aufzeichnungspflichtigen Umsätze sind in den Umsatzsteuervoranmeldungen und in der Umsatzsteuer( jahres)erklärung anzuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!