Die Kleinunternehmerregelung35913591§ 6 Z 27 UStG 1994. Die Kleinunternehmerregelung wurde durch BGBl 818/1993 (§ 6 Z 18 UStG 1972) für steuerbare Umsätze ab 1. 1. 1994 eingeführt und inzwischen mehrmals adaptiert. für Unternehmer bis € 35.000 Jahresumsatz (netto)35923592VwGH 28. 10. 1998, 98/14/0057, ÖStZ 1999, 13 und SWK 1999, T 36. Das einmalige Überschreiten dieser Umsatzgrenze (Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen bleiben außer Ansatz) um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraums von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Die Umsatzgrenze wurde ab 1. 1. 2007 von € 22.000 auf € 30.000 und ab 1. 1. 2020 auf € 35.000 erhöht. ist im Rahmen der gesetzlichen Umsatzsteuerpauschalierung für die LuF nicht anwendbar.35933593§ 22 Abs 1 dritter Satz UStG – Umkehrschluss.