41.2.1.Nr.23
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Kommt einem Angestellten als Führungskraft (hier einer Versicherung) im Rahmen der Mitarbeiterausbildung eine Vorbildwirkung zu, wird diese durch eine Verweigerung des Alkotests und die dadurch bewirkte mehrmonatige Unmöglichkeit, trotz dienstlicher Notwendigkeit ein Kraftfahrzeug zu lenken, erheblich beeinträchtigt.

