1. Voraussetzungen
Durch die Einführung der Hospizkarenz haben Arbeitnehmer einen bedingten Anspruch auf Herabsetzung oder Änderung der Lage der Arbeitszeit bzw. auf Freistellung gegen Entfall des Entgeltes um schwer kranke oder sterbende Angehörige zu begleiten. Es handelt sich dabei um Verwandte in gerader Linie, den Ehepartner, Lebensgefährten, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Unklar war die Einordnung von Stiefkindern und Stiefeltern. Während Maca 367 und Ortner/Uher 368 die Anwendung auf diese Personen unter Verweisung auf die Formulierung des Kinderbegriffes in § 14b AVRAG generell ablehnten, waren andere Meinungen für eine analoge Ausdehnung auf diese Personen, sofern eine enge familiäre Nahebeziehung besteht.369

