Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, auf Antrag eines Betroffenen Abbildungen oder Papillarlinienabdrücke herzustellen, zu verarbeiten und ihm mit Bestätigung auszuhändigen, sofern der Antragsteller einen Bedarf glaubhaft macht und sich ausreichend ausweisen kann.
Ein Beispiel für einen möglichen Bedarf wäre die Erlangung einer Einwanderungsgenehmigung für ein bestimmtes Land.

