Ein besonderes Vorsteuererstattungsverfahren ist für ausländische Unternehmer vorgesehen, die in Österreich keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen (VO BGBl 279/1995 auf Basis des § 21 Abs 9).
Ein besonderes Vorsteuererstattungsverfahren ist für ausländische Unternehmer vorgesehen, die in Österreich keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen (VO BGBl 279/1995 auf Basis des § 21 Abs 9).
