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I. Zweck und Anwendungsbereich

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Da der Wert eines Wirtschaftsgutes häufig die Bemessungsgrundlage mehrerer Steuern ist, ist es naheliegend, die Bewertung einheitlich zu regeln. Diesem Zweck dient das BewG 1955. Darauf beziehen sich §-Angaben ohne nähere Bezeichnung in diesem Kapitel.

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