Will sich die Behörde an einen ausländischen Unternehmer, der steuerpflichtige Umsätze im Inland tätigt, wenden, so kann dies schwierig sein. Dies kann durch einen Fiskalvertreter des ausländischen Unternehmers erleichtert werden, der seine abgabenrechtlichen Pflichten erfüllt, seine Rechte wahrnimmt und Zustellungsbevollmächtigter ist. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:

