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E. Überlegungsfrist

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Nach herrschender Ansicht gehört zu den notwendigen Erhebungen auch eine angemessene Überlegungsfrist.222222Rixecker in Römer/Langheid4 § 14 Rz 7; Prölss in Prölss/Martin29 § 14 Rz 9; Gruber in Honsell § 11 Rz 9; Asmus, NVersZ 2000, 361; Schauer, Versicherungsrecht3 201; Martin, VersR 1977, 658. Diese Frist beinhaltet den gesamten Prüfungsprozess des Versicherers von der Anmeldung des Anspruches bzw der Kenntnisnahme durch den Versicherer bis zum Ende der Erhebungen.

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