Der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft hat nach dem Gesetz kein ausdrückliches Recht auf eine private Nutzung des dem Arbeitgeber gehörenden Internetanschlusses und das Versenden bzw Empfangen privater E-Mails. Die Zulässigkeit einer solchen Privatnutzung hängt daher insbesondere davon ab, ob zu dieser Frage im Betrieb ausdrückliche Regelungen bestehen oder nicht.

