I. Übersicht
Ziel der folgenden Kapitel ist es, die wichtigsten Vorschriften des „Sonderarbeitsrechts“ für MmB eingehend zu erörtern. Die Gliederung erfolgt nach inhaltlichen Gesichtspunkten, dh sachlich zusammengehörende und ähnliche Bestimmungen werden zusammengefasst. Den ersten Themenblock bilden die besonderen Pflichten des AG im Zusammenhang mit der Einstellung von AN mit Behinderungen, wobei zunächst auf die Beschäftigungs- bzw Ausgleichstaxenpflicht und in der Folge - unter dem „Dach“ der „Fürsorgepflicht“ zusammengefasst - auf weitere Verpflichtungen des AG eingegangen wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf der 2006 neu in § 6 Abs 1a BEinstG eingefügten „Förderpflicht“ des AG liegen, bzgl derer es insb zu klären gilt, was unter „geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen“ zu verstehen ist und wie weit die Verpflichtungen des AG in diesem Zusammenhang gehen.

