bedeutet im Standesrecht bzw → Disziplinarverfahren, dass ein Rechtsanwalt sowohl gegen → Berufspflichten als auch gegen → Ehre oder Ansehen verstoßen hat. Das ist ein Erschwerungsgrund, der zu einer höheren Bestrafung führt.
bedeutet im Standesrecht bzw → Disziplinarverfahren, dass ein Rechtsanwalt sowohl gegen → Berufspflichten als auch gegen → Ehre oder Ansehen verstoßen hat. Das ist ein Erschwerungsgrund, der zu einer höheren Bestrafung führt.