vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Differenzierungen in zeitlicher Hinsicht: Einschränkungen bzw. Ausweitungen, aber keine „Rosinentheorie“ - OGH 28.3.2017, 8 ObA 52/16d

52. LfgOktober 2017

11.9.2.Nr.25

§ 16 ABGB

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und Vergünstigungen den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht Kommenden nicht mehr zu gewähren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!