11.9.2.Nr.26
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
Pkt 10.2. Zusatzkollektivvertrag VO-Zusatz-KV Bord Sparpaket
1. Aus einer allenfalls unrichtigen Anwendung kann nicht auf eine mangelnde sachliche Rechtfertigung der kollektivvertraglichen Regelung (des Sparpakets) geschlossen werden.

