Mit 25.05.2018 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) wirksam und es trat auch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das vor allem auch die Richtlinie für Polizei und Justiz in Strafsachen umsetzte,
<i>Baumgartner</i>, Öffentliches Recht: Jahrbuch (2018), Seite 55 Seite 55
in Kraft. Auch eine Reihe von bereichsspezifischen Datenschutz-Anpassungen traten in Kraft, ein weiteres „Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ passierte erst nach dem 25.05.2018 den Bundesrat. Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 wurde das DSG 2000 novelliert, wobei von der damals geltenden Fassung lediglich der im Verfassungsrang stehende Text bestehen blieb. Auch das mittels Initiativantrag eingebrachte Datenschutz-Deregulierungsgesetz 2018 fand keine Zweidrittelmehrheit und wurde wiederum ohne Verfassungsbestimmungen und in modifizierter Form beschlossen. Eine weitere DSG-Novelle, die die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (DSB) zur Kontrolle bestimmter oberster Organe klarstellte, wurde hingegen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.