Der Reform des Gewerberechts 2017 ging eine durchwegs bewegte Entstehungsgeschichte voran. Ausgangspunkt war die Ankündigung im Regierungsprogramm 2013-2018 eine Weiterentwicklung der Gewerbeordnung voranzutreiben
<i>Baumgartner</i>, Öffentliches Recht: Jahrbuch (2018), Seite 39 Seite 39
und damit eine „Gründerwelle“ auszulösen. Vorschläge für konkrete Vorhaben entwickelten sich allerdings erst im Laufe der Zeit. Erste Eckpunkte wurden mit Ministerratsvortrag (MRV) vom 5. Juli 2016 präsentiert: Angestrebt wurden eine Modernisierung der Gewerbeordnung und Erleichterungen im gewerblichen Betriebsanlagenrecht. Inhaltlich vorgesehen war eine Evaluierung der Bestimmungen in der Gewerbeordnung hinsichtlich des Berufszuganges bei reglementierten Gewerben und eine Evaluierung von Teilgewerben, die qualitative Weiterentwicklung der Meister- und Befähigungsprüfungen, die Schaffung eines einheitlichen freien Gewerbes, die Freistellung geringfügiger Tätigkeiten sowie die Herbeiführung von Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht, wie etwa durch die Verwirklichung eines One-Stop-Shop, eine Reform des vereinfachten Genehmigungsverfahrens oder den Entfall von Einreichunterlagen. Diese Vorhaben, so wurde von der Bundesregierung vereinbart, sollten mit Jahresende 2016 durch eine entsprechende Novellierung der Gewerbeordnung umgesetzt werden.