I. Einleitung
Am 7. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung die RV zum Vergaberechtsreformgesetz 2017.1 Mit dieser RV sollte insbesondere das Richtlinien-Paket aus 20142 Seite 91 umgesetzt werden, dessen Umsetzungsfrist bereits seit 18.04.2016 abgelaufen war. Die Verzögerung bei der Umsetzung resultierte aus der langwierigen Entstehungsgeschichte der von der politischen Ebene als prioritär eingestuften BVergG Novelle 2015,3 mit der für bestimmte Bereiche des öffentlichen Auftragswesens das verpflichtende „Bestangebotsprinzip“ verankert wurde.4 Aufgrund politischer Divergenzen zwischen den Regierungsparteien iZm der Regelung des Öffentlichen Personenverkehrs5 wurde diese RV vom Parlament jedoch nicht in Behandlung genommen.
