Betriebs(teil)übergang
Das AVRAG nennt ausdrücklich nur zwei Fälle, in denen dem AN ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses eingeräumt wird: Der AN kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, wennBetriebs(teil)übergang
Das AVRAG nennt ausdrücklich nur zwei Fälle, in denen dem AN ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses eingeräumt wird: Der AN kann dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn