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C. Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

Arbeitsverhältnis

Betriebs(teil)übergang

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Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser ex lege als AG mit allen Rechten und Pflichten in die im Übergang bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 3 Abs 1 AVRAG – „Eintrittsautomatik“).13761376Etwa OGH 9 ObA 213/99k DRdA 2000, 528 (Wagnest). Bei BR-Mitgliedern erfolgt der AG-Wechsel auf Basis der §§ 120 ff ArbVG und erfolgt deshalb auch dann, wenn § 3 AVRAG keine Anwendung findet, 8 ObA 7/05w DRdA 2007/43 (Reissner); 8 ObA 87/23m – zur Eintrittsautomatik bei einem Betriebsübergang bei Ablehnung einer Wiedereinstellungszusage. Wenn freie BV oder Betriebsübungen zum Inhalt des Einzelarbeitsvertrages wurden, gehen sie ebenso auf den Erwerber über.13771377Zur Kündigungsmöglichkeit freier BV beim Betriebsübergang siehe überzeugend Brodil, Sonderprobleme beim Betriebsübergang, ecolex 1992, 647. Die Arbeitsbedingungen bleiben aufrecht, es sei denn, dass sich aus den Bestimmungen über den Wechsel der KV-Angehörigkeit (§ 4 AVRAG, Rz 568), die betrieblichen Pensionszusagen (§ 5 AVRAG, Rz 559) und die Weitergeltung von BV (§§ 31 f ArbVG, Rz 576) etwas anderes ergibt (§ 3 Abs 3 AVRAG).

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