Der Kauf eines Unternehmens in der Krise bzw der Kauf eines Unternehmens, welches sich bereits im Insolvenzverfahren befindet, setzt eine gewisse Risikobereitschaft des Käufers voraus. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Privilegien geschaffen, um den Erwerb eines in der Krise befindlichen Unternehmens attraktiver zu machen. Für einen interessierten Investor empfiehlt es sich daher, sich ausreichend beraten zu lassen, um die zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich einzusetzen und durch eine gute Dealstrukturierung die mit dem Erwerb verbundenen Risiken so gering wie möglich halten zu können.