Auch beim Unternehmenskauf im Insolvenzverfahren stehen grundsätzlich beide Gestaltungsvarianten (Asset Deal/Share Deal) zur Verfügung, wobei der Asset Deal (in der Folge auch als übertragende Sanierung bezeichnet) – im Regelfall – für den Käufer die interessantere Variante darstellt. Bei der Wahl der Gestaltungsvariante im Insolvenzverfahren sollten vor allem folgende Aspekte mitbedacht werden: