Wie bereits dargestellt wurde, sind beim Asset Deal die mit dem Unternehmen zusammenhängenden Rechte und Pflichten einzeln zu übertragen, sodass grundsätzlich die Vertragsparteien vereinbaren können (auch wenn dazu möglicherweise die Zustimmung eines Dritten erforderlich ist), dass Verbindlichkeiten nicht oder nur teilweise übernommen werden (oben Rz 2/2 ff).