Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth, Handbuch zum Gesellschaftsrecht (2007) Rz 20322032
Zu den wichtigsten Mitwirkungsrechten gehören:das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und zu den Punkten der Tagesordnung zu sprechen und darüber abzustimmen (Art 58 Abs 1 SCE-VO);das Recht von mindestens 5000 Mitgliedern der SCE oder von Mitgliedern, die mindestens 10% der Stimmrechte halten, eine Generalversammlung einzuberufen und eine Tagesordnung aufzustellen (Art 55 SCE-VO);