Zeiler in Liebscher/Oberhammer/Rechberger (Hrsg), Schiedsverfahrensrecht (2011) D. Internationale Zuständigkeit Rz 7/247/24
Liegt einer der Zuständigkeitstatbestände des § 387 Abs 2 EO vor, so folgt daraus auch die inländische Gerichtsbarkeit österreichischer Gerichte für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.2525OGH 5 Nd 510/01; Zeiler, Sicherungsverfahren 50 ff. Ein zusätzlicher Inlandsbezug ist nicht erforderlich.