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C. Sitzunabhängiger Anwendungsbereich (Konrad)

Konrad1. AuflJuli 2011

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Der Grundsatz der Territorialität erfährt allerdings eine wichtige Einschränkung, da bestimmte gesetzliche Regelungen auch dann Anwendung finden, wenn der Sitz des Schiedsgerichts außerhalb Österreichs liegt oder einfach noch unbestimmt ist.5151Hier folgt die ZPO ihren Vorbildern, vgl Art 1 Abs 2 ModellG, vgl § 1025 Abs 2 dZPO; auch Oberhammer, Entwurf 31. Diese Bestimmungen sind in § 577 Abs 2 ZPO genannt,

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übersteigen aber den Umfang ihrer legistischen Vorbilder in einigen wesentlichen Punkten.5252 Kröll, Arb Int’l 2007, 553. Grundsätzlich regeln diese Bestimmungen nicht den Gang des Schiedsverfahrens selbst, sondern beschäftigen sich mit den Schnittstellen zwischen Schiedsverfahren und der Tätigkeit österreichischer Gerichte.5353 Hausmaninger in Fasching/Konecny2 § 577 ZPO Rz 49. Daraus folgt, dass in erster Linie österreichische Gerichte als Adressaten dieser Bestimmungen gelten.5454Ähnlich Kloiber/Haller in Kloiber/Rechberger/Oberhammer/Haller 14. Die praktische Relevanz, vor allem für Schiedsgerichte, deren Sitz außerhalb von Österreich gelegen ist, sollte aber nicht unterschätzt werden.

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