vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Relevanz (Liebscher)

Liebscher1. AuflJuli 2016

11/119
Nicht erforderlich ist, dass der Aufhebungskläger darlegt, dass sich der behauptete Mangel des Schiedsspruchs tatsächlich auf das Ergebnis des Schiedsverfahrens ausgewirkt hat.149149Vgl zum Aufhebungsgrund des § 611 Abs 2 Z 2 Riegler in Platte et al, Arbitration Law, § 611 Rz 38 sowie zum Aufhebungsgrund des § 611 Abs 2 Z 4 Hausmaninger in Fasching/Konecny, ZPO2 § 611 Rz 157; auch bei den anderen Gründen nach § 611 Abs 2 (mit Ausnahme der in Z 6) scheint dies evident. Ausgenommen davon ist der Aufhebungsgrund nach § 611 Abs 2 Z 6 ZPO (Wiederaufnahmeklage).150150 Kodek in Rechberger, ZPO4 § 530 Rz 3; Jelinek in Fasching/Konecny, IV/12 § 530 ZPO Rz 33 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!