Die Konzessionsvoraussetzungen (§ 9 PKG) entsprechen den im BWG statuierten, wobei es sich beim Unternehmensträger um eine AG handeln muss. Bei überbetrieblichen Pensionskassen muss das eingezahlte Grundkapital Seite 353mindestens 5 Millionen Euro betragen, bei betrieblichen Pensionskassen 70.000 Euro (§ 7 Abs 4 PKG iVm § 7 AktG).
