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C. Keine Anwendung des WaffGG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Das WaffGG regelt ausschließlich den Waffeneinsatz im Rahmen polizeilicher Zwangsbefugnisse. Daher sind der Waffengebrauch bei der Schießausbildung, Waffenerprobung oder bei kriminaltechnischen Untersuchungen von Waffen nicht durch dieses Gesetz geregelt.

Seite 150

Beachte:

Nicht anwendbar ist das Waffengebrauchsgesetz zB auf private Sicherheitsfirmen, die beispielsweise Juweliergeschäfte überwachen. Für diese gelten keine besonderen Bestimmungen zum Waffengebrauch.

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