Wie bereits angeführt, findet das WaffGG keine Anwendung auf Alarm-, Signal,- Fang- oder Gnadenschüsse.
Es findet Anwendung auf Schreckschüsse als psychischen Zwang, Warnschüsse sowie lebensgefährdende Schusswaffengebräuche.
Schussart | Anwendbarkeit auf WaffGG | Schussabgabe |
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Alarmschuss | keine Anwendung | ins lockere Erdreich oder senkrecht nach oben |
Signalschuss | keine Anwendung | ins lockere Erdreich oder senkrecht nach oben |
Fang- oder Gnadenschuss | keine Anwendung | nicht unter WaffGG |
Schreckschuss | Ja, § 2 WaffGG | ins lockere Erdreich |
Warnschuss | Ja, § 8 WaffGG | ins lockere Erdreich |
Lebensgefährdender Schusswaffengebrauch | Ja, § 7 WaffGG | Ziel auf den Körper eines Menschen gerichtet |