vorheriges Dokument
nächstes Dokument

D. Anwendbarkeit des WaffGG auf verschiedene Schussarten

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Wie bereits angeführt, findet das WaffGG keine Anwendung auf Alarm-, Signal,- Fang- oder Gnadenschüsse.

Es findet Anwendung auf Schreckschüsse als psychischen Zwang, Warnschüsse sowie lebensgefährdende Schusswaffengebräuche.

Schussart

Anwendbarkeit auf WaffGG

Schussabgabe

Alarmschuss

keine Anwendung

ins lockere Erdreich oder senkrecht nach oben

Signalschuss

keine Anwendung

ins lockere Erdreich oder senkrecht nach oben

Fang- oder Gnadenschuss

keine Anwendung

nicht unter WaffGG

Schreckschuss

Ja, § 2 WaffGG

ins lockere Erdreich

Warnschuss

Ja, § 8 WaffGG

ins lockere Erdreich

Lebensgefährdender Schusswaffengebrauch

Ja, § 7 WaffGG

Ziel auf den Körper eines Menschen gerichtet

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte