vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Gemeinschaftsorganisation

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

9
Die GesBR begründet ein Dauerschuldverhältnis 2424OGH JBl 1961, 634. zwischen den Mitgliedern. Sie ist nicht auf Mitgliederwechsel angelegt, wenngleich sie einen solchen auch nicht ausschließt. Wie bei jeder anderen Gesellschaft erfolgt die Besorgung der Geschäfte zur Zweckerreichung gemeinsam (oben B.) und getrennt von denen der einzelnen Gesellschafter. Die geleisteten Einlagen bilden ein der GesBR gewidmetes Sondervermögen, das als solches vom Vermögen der Mitglieder zu trennen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!