Im Rahmen der Erlassung des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes 1908 gab es – wie weiter oben bereits ausgeführt – zwei Entwürfe des Gesetzes: Zum einen die Regierungsvorlage und zum anderen die Reichstagsvorlage. Bezüglich des heutigen § 12 Abs 3 VersVG setzte sich die spätere Fassung des Reichstages durch.

