21.5.1.Nr.3
§ 1157 ABGB
§ 7d Abs. 1 und 2 BEinstG
1. Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keinen privatrechtlichen Anspruch auf Herausgabe eines an seinen Vorgesetzten gerichteten Beschwerdeschreibens anderer Mitarbeiter.