21.5.1.Nr.4
§ 7d Abs. 2 BEinstG
§ 7i Abs. 1 BEinstG
1. Verlangt ein Teamleiter generell von allen Mitarbeitern, sich abmelden zu müssen, wenn sie längere Zeit nicht an ihrem Arbeitsplatz seien, ohne dass nach dem Grund für das Verlassen des Zimmers unterschieden wurde, und erklärt er dies konkret auch einer behinderten Arbeitnehmerin aus Anlass einer längeren Abwesenheit, bei der sie gesucht wurde, ist es selbst unter Berücksichtigung eines weit zu verstehenden Zusammenhangs zwischen einer belästigenden Verhaltensweise und dem geschützten Merkmal der Behinderung vertretbar, darin kein Fehlverhalten des Teamleiters zu sehen, zumal ein Teamleiter auch für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs zu sorgen hat.

