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Berufung wegen Nichtigkeit (Strafverfahren)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit der Berufung wegen Nichtigkeit können im bezirksgerichtlichen Strafverfahren und im Strafverfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts nichtigkeitsbegründende Fehler geltend gemacht werden. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 468 StPO angeführt, wobei sich dort Verweise auf die Nichtigkeitsgründe des schöffengerichtlichen Verfahrens finden.

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