Die SE ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit (Art 1 Abs 3 SE-VO), die sie am Tag ihrer Eintragung in das in Art 12 SE-VO genannte Register (das ist in Österreich das Firmenbuch) erwirbt (Art 16 Abs 1 SE-VO). Die SE ist damit eine juristische Person.