1. Allgemeines
Unterhaltsvereinbarung
Die gesetzlichen Regelungen zum ehelichen und nachehelichen Unterhalt sind dispositiv.3 Innerhalb bestimmter Schranken können die Unterhaltsbeziehungen davon abweichend durch Vereinbarung geregelt werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung, welche die häufigste Scheidungsart ist, bildet die vertragliche Regelung der unterhaltsrechtlichen Beziehungen eine Scheidungsvoraussetzung (§ 55a Abs 2 EheG).
