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B. Unterhaltsvereinbarung (Kolmasch)

Kolmasch1. AuflMai 2025

1. Allgemeines

Unterhaltsvereinbarung

2
Die gesetzlichen Regelungen zum ehelichen und nachehelichen Unterhalt sind dispositiv.33Einhellige Rsp, zB 9 Ob 83/06f EFSlg 113.170; 4 Ob 31/09a iFamZ 2009/203 = EFSlg 122.540; 8 Ob 84/10a Zak 2011/235 = EF-Z 2011/138. Innerhalb bestimmter Schranken können die Unterhaltsbeziehungen davon abweichend durch Vereinbarung geregelt werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung, welche die häufigste Scheidungsart ist, bildet die vertragliche Regelung der unterhaltsrechtlichen Beziehungen eine Scheidungsvoraussetzung (§ 55a Abs 2 EheG).

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