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B. Unsachlichkeit der Bestimmung?

Steinbüchler1. AuflMärz 2017

Ob die Bestimmung des § 12 Abs 3 VersVG sinnvoll und zweckmäßig ist, bzw wie die Regelung, die eindeutig zum Vorteil des Versicherers ist,705705Prölss in Prölss/Martin28 § 12 aF Rz 2; gar von einem „Vorrecht“ spricht Ertl, ecolex 2010, 931. rechtspolitisch gerechtfertigt werden kann, ist seit Längerem umstritten.706706Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht5 Rz 382; Schauer, Versicherungsvertragsrecht3 210; Ertl, ZVR 1981, 353 (362).

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