Der Begriff der Rücktrittsrechte ist grundsätzlich weit gefasst. Es gibt zum einen vertragliche und zum anderen gesetzliche Rücktrittsrechte. Allein die Anzahl der gesetzlichen Rücktrittsrechte ist nur noch schwer überschaubar. Daher kommt es in der vorliegenden Arbeit zu zwei inhaltlichen Einschränkungen. Erstens werden nur die gesetzlichen Rücktrittsrechte behandelt und zweitens im Speziellen nur jene gesetzlichen Rücktrittsrechte, die dem VN im Zuge des Abschlusses eines Versicherungsvertrags zukommen.

