Das Versicherungsrecht in seiner heutigen Form ist ein Produkt der Neuzeit, das im ausgehenden 19. Jahrhundert bzw zu Beginn des 20. Jahrhunderts in das Rechts- und Wirtschaftsleben der industriellen Gesellschaft trat, wobei die Grundlagen des modernen Versicherungsrechts weiter zurückreichen.14 Der wirtschaftliche Gedanke der Versicherung geht auf die Babylonier, Ägypter, Griechen, Römer und Hebräer zurück. Ihm liegt die Überlegung der Begrenzung der wirtschaftlichen Gefahr durch den Zusammenschluss Gleichgefährdeter zugrunde, die dem Vermögen oder der Person eines Einzelnen von einem ungewissen Ereignis droht.15

