vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Der Versicherungsvertrag

Rattacher1. AuflSeptember 2019

Das Versicherungsrecht in seiner heutigen Form ist ein Produkt der Neuzeit, das im ausgehenden 19. Jahrhundert bzw zu Beginn des 20. Jahrhunderts in das Rechts- und Wirtschaftsleben der industriellen Gesellschaft trat, wobei die Grundlagen des modernen Versicherungsrechts weiter zurückreichen.1414Ogris in Rohrbach (Hrsg), Versicherungsgeschichte Österreichs. Die Ära des klassischen Versicherungswesens II (1988) 13; Hagen, Das Versicherungsrecht, in Ehrenberg, Handbuch des gesamten Handelsrechts VIII/1 (1922) 2. Der wirtschaftliche Gedanke der Versicherung geht auf die Babylonier, Ägypter, Griechen, Römer und Hebräer zurück. Ihm liegt die Überlegung der Begrenzung der wirtschaftlichen Gefahr durch den Zusammenschluss Gleichgefährdeter zugrunde, die dem Vermögen oder der Person eines Einzelnen von einem ungewissen Ereignis droht.1515Ehrenzweig, Deutsches (österreichisches) Versicherungsvertragsrecht (1952) 12.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte