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B. Rechte der Gesellschafter

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

3268
Jedem Gesellschafter sind unverzüglich nach Aufstellung des Jahresabschlusses samt Lagebericht Abschriften zuzusenden. Die Gesellschafter können innerhalb von vierzehn Tagen vor der Generalversammlung oder vor Ablauf der für die schriftliche Abstimmung festgesetzten Frist in die Bücher und Schriften der GmbH einsehen (§ 22 Abs 2 GmbHG)26732673OGH GesRZ 1990, 222; Grünwald, ecolex 1992, 22..

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