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B. Konzession

Raschauer1. AuflOktober 2015

1. Konzessionsvoraussetzungen

Gesetzliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession sind (§ 8 VAG):

eine zulässige Rechtsform (AG, VVaG,948948Überdies: Kleiner Versicherungsverein (§ 68 VAG) und Kleines Versicherungsunternehmen (§ 82 VAG). europäische Gesellschaft)949949Vorgesellschaft; die Firmenbucheintragung ist erst bei Vorliegen des Konzessionsbescheids zulässig: § 8 Abs 6 VAG. Sitz der Hauptverwaltung im Inland

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