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B. Insolvenz des VN

Kraus1. AuflMärz 2017

1. Wirkung auf den Versicherungsvertrag

a. Eintritts-/Rücktrittsrecht des Insolvenzverwalters gem § 21 IO

Die IO sieht in § 21 die Möglichkeit des Eintritts- oder Rücktrittsrechts des Insolvenzverwalters von zweiseitigen Verträgen des Schuldners vor, welche zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden. Versicherungsverträge sind in der Insolvenz des VN gleich von beiden Teilen noch nicht voll erfüllten zweiseitigen Verträgen zu behandeln.11281128 7 Ob 168/12z = ecolex 2013, 517 = RdW 2013, 282; vgl auch RS0064477; Feil, Insolvenzordnung8 § 21 Rz 10. Noch zu § 21 KO 5 Ob 312/84 = SZ 58/190; Gamerith in Bartsch/Pollak/Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht – Kommentar, Band 1 §§ 1 – 43 KO, 4. Auflage (2000) § 21 Rz 51. Dies kann aber nur gelten, wenn im Versicherungsvertrag nicht die Zahlung einer Einmalprämie vereinbart wurde und diese vom VN bereits geleistet wurde, da bei der Einmalprämie das für die gesamte Vertragsdauer vom VN zu entrichtende Entgelt auf einmal zu zahlen ist. Vgl näher zur Einmalprämie Riedler in Fenyves/Schauer § 35 Rz 2 und Rz 7 f.

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