Im Fall der Insolvenz des VR finden sich insolvenzrechtliche Sonderbestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG),1117 welches mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist. Während im bisher geltenden VAG die insolvenzrechtlichen Bestimmungen in den §§ 87 – 98 VAG enthalten waren, finden diese sich nunmehr in den §§ 307 – 316 VAG 2016. Diese insolvenzrechtlichen Sonderbestimmungen gehen den allgemeinen Insolvenzbestimmungen der IO als leges speciales vor.1118

