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C. Insolvenz des Versicherten

Kraus1. AuflMärz 2017

In der Insolvenz des Versicherten fallen die Ansprüche gegen den VN bzw – bei eigener Verfügungsbefugnis des Versicherten über die Rechte – die Ansprüche gegen den VR in die Insolvenzmasse12011201 So auch zum dVVG 1939 Hübsch in Honsell, Berliner Kommentar § 75 Rz 6. und sind somit auch von der Verwaltung durch den Insolvenzverwalter erfasst. Dem VR kommt aufgrund der Insolvenz des Versicherten kein insolvenzbedingtes Kündigungsrecht zu, da der Versicherte nicht Vertragspartner ist. Daher sind auch die §§ 25a und b IO nicht anzuwenden. Zu beachten ist aber die Norm des § 77 VersVG, welche explizit auf den Insolvenzfall des Versicherten Bezug nimmt.12021202 Zur Bestimmung des § 77 vgl VI.D.1 und VII.E.

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