vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Die nationale Kartellbekämpfung

Haudum1. AuflFebruar 2013

Das österreichische Kartellrecht kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Der Gesetzgeber erkannte bereits 1803 die Schädlichkeit von Kartellen und erließ deshalb ein Verbot, das Geschäftsleuten untersagte, den Preis von Waren und Arbeit zum

Seite 87

Nachteil der Konsumenten abzusprechen532532Vgl Österreichsches Strafgesetz über Verbrechen und schwere Polizey-Übertretungen vom 3. September 1803, JGS 626.. Später wurde dieses Verbot im Rahmen des Koalitionsgesetzes von 1870533533Gesetz, wodurch, unter Aufhebung der §§ 479, 480 und 481 des allgemeinen Strafgesetzes, in Betreff der Verabredungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Erzwingung von Arbeitsbedingungen, und von Gewerbsleuten zur Erhöhung des Preises einer Waare zum Nachtheile des Publicums, besondere Bestimmungen erlassen werden RGBl 43/1870. durch eine Nichtigkeitssanktion ersetzt534534Vgl Schmidt, Wettbewerbspolitik8 208.. Schließlich dauerte es aber doch noch einige Jahre, bis 1951 das erste „richtige“ Kartellgesetz erlassen wurde535535Bundesgesetz vom 4. Juli 1951 über die Regelung des Kartellwesens (Kartellgesetz) BGBl 1951/173.. Zu Anfang stand noch der Registrierungszwang im Mittelpunkt und erst nach und nach gewann der Wettbewerbsgedanke an Bedeutung536536 Schmidt, Wettbewerbspolitik8 208; vgl auch Thyri, Kartellrechtsvollzug 3.. Nach zahlreichen Novellen und zwei Neufassungen in den Jahren 1972 und 1988 trat mit 1. Jänner 2006 ein völlig neu konzipiertes Kartellgesetz in Kraft: Das Kartellgesetz 2005.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte