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B. Billigkeitsbegriff (Heiss/Loacker)

Heiss/Loacker1. AuflJuli 2016

1. Der Billigkeitsgedanke im Allgemeinen

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Das vermutlich auf Platon zurückgehende, von Aristoteles in dessen Nikomachische Ethik übernommene Konzept der epieikeia 474474Dazu eingehend und allgemein Barta, Ursprünge Bd II/2 70 ff. Überblicksartig ferner Sykora, Billigkeitsentscheid 5 ff. (Billigkeit) enthält bereits zentrale Elemente dessen, was das heute geläufige, juristische Billigkeitskonzept ausmacht.475475Für einen historischen Abriss Hoyningen-Huene, Billigkeit im Arbeitsrecht 3 ff. Dazu gehört insb die Ausgleichs- und Korrekturmöglichkeit von Härtefällen im Rahmen der Gesetzesanwendung sowie generell der Gedanke des im Einzelfall Angemessenen.476476Vgl Barta, Ursprünge Bd II//1 124 und die vorige FN. Beides ist im Rahmen der nachklassischen Ethisierung des Rechts in den aequitas-Gedanken des römischen Rechts eingeflossen.477477Vgl Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, die darauf hinweisen, dass die aequitas in der Klassik primär bei der Auslegung eine Rolle spielte (40), während sie in der Nachklassik durchaus auch zu einem freieren Hinwegsetzen über das positive Recht fruchtbar gemacht wurde (32). Zur Bedeutung gerade dieses nachklassischen aequitas-Gedankens für das spätere ius commune s Coing, Europäisches Privatrecht 40 ff. Heute zeichnet sich der im Detail überaus schillernde und sowohl im materiellen478478Vgl etwa F. Bydlinski, Methodenlehre 363 ff. als auch im Verfahrensrecht479479Vgl etwa Prütting in FS Vollkommer 283 ff. Im schiedsgerichtlichen Zusammenhang zuletzt eingehend Sykora, Billigkeitsentscheid 21 ff. beheimatete Billigkeitsbegriff vor allem durch dreierlei aus: Im Vordergrund steht (nach wie vor) die – freilich in ihrem Ergebnis zeitlichem Wandel unterworfene480480Vgl Hoyningen-Huene, Billigkeit im Arbeitsrecht 26.wertungsgebundene Einzelfallgerechtigkeit; eigenständige Bedeutung kommt dem Billigkeitsgedanken

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regelmäßig nur dort zu, wo er Tatbestandsmerkmal 481481 Hoyningen-Huene, Billigkeit im Arbeitsrecht 45. ist (was sie freilich auch durch impliziten Verweis der Fall sein kann). Allgemein ist die Billigkeit ein Teilelement des Rechts.482482Vgl etwa Landolt, Rechtsanwendung 21. Die dementsprechende Komplementärfunktion kommt auch in den gebräuchlichen Paarformeln von Recht und Billigkeit ua zum Ausdruck.483483 Becker in Cordes et al 587.

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