Unter dem Begriff „Realteilung“ versteht man die Übertragung von Vermögen durch eine Mitunternehmerschaft auf ihre Gesellschafter, bei der die Gesell
<i>Walter</i>, Umgründungssteuerrecht 2024<sup>Aufl. 14</sup> (2024), Seite 283 Seite 283
schafter als Gegenleistung Gesellschaftsrechte an der übertragenden Mitunternehmerschaft aufgeben und gegebenenfalls der Höhe nach begrenzte Ausgleichszahlungen geleistet werden. Die Realteilung lässt sich in zwei Typen unterteilen: